Von links bis rechts

INTERVIEW | Österreichs EU-Spitzenpolitiker im großen Positionsvergleich zu Bosnien und Herzegowina

Harald Vilimsky (FPÖ), Reinhold Lopatka (ÖVP), Andreas Schieder (SPÖ), Thomas Waitz (Grüne) und Helmut Brandstätter (NEOS): Österreichs fünf EU-Delegationsleiter beziehen vor den Wahlen in Bosnien und Herzegowina Position. Die Bildkomposition wurde von Westbalkan Briefing unter Einsatz von KI-Unterstützung erstellt; die Porträtfotos der Politiker wurden nicht generativ erzeugt oder verändert, sondern lediglich freigestellt und in die Collage integriert. (© Westbalkan Briefing/FPÖ/ÖVP/SPÖ/Grüne/NEOS)

Wenige Wochen vor den Allgemeinen Wahlen in Bosnien und Herzegowina am 4. Oktober richtet Westbalkan Briefing den Blick auf die großen Fragen, die über den Wahltag hinausreichen: Wie lange braucht das Land noch internationale Aufsicht? Wie tragfähig ist die Dayton-Ordnung? Wie lässt sich die ethnische Polarisierung überwinden – und wie realistisch ist der Weg in die Europäische Union?

Für unseren Wahlschwerpunkt haben wir diese Fragen dorthin getragen, wo über Bosniens europäische Zukunft mitentschieden wird: ins Europäische Parlament. Die fünf österreichischen Delegationsleiter Harald Vilimsky (FPÖ/PfE), Reinhold Lopatka (ÖVP/EVP), Andreas Schieder (SPÖ/S&D), Thomas Waitz (Grüne/Greens/EFA) und Helmut Brandstätter (NEOS/Renew) nehmen zu denselben fünf Themenkomplexen Stellung.

Der direkte Vergleich zeigt klare politische Trennlinien. Über die europäische Perspektive Bosnien und Herzegowinas besteht weitgehend Einigkeit. Doch bei der Frage, wie das Land dorthin gelangen soll, reichen die Positionen von einem klaren Festhalten an der Dayton-Ordnung bis zur Forderung nach einem grundlegend neuen Verfassungsmodell.

Harald Vilimsky (FPÖ/PfE): Aus unserer Sicht kann es nicht der dauerhafte Normalzustand sein, dass mehr als 30 Jahre nach dem Dayton-Friedensabkommen ein internationaler Vertreter mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen in die inneren Angelegenheiten eines souveränen europäischen Staates ausgestattet ist. Die sogenannten Bonn Powers waren vor dem Hintergrund der Nachkriegsordnung nachvollziehbar, dürfen aber nicht zu einem dauerhaften Ersatz für demokratische und rechtsstaatliche Entscheidungsprozesse werden.

Wir treten daher für eine schrittweise Rückführung der Befugnisse des OHR ein. Die politische Verantwortung muss wieder eindeutig bei den demokratisch legitimierten Institutionen Bosnien und Herzegowinas liegen. Dabei ist insbesondere die verfassungsmäßig garantierte Stellung der beiden Entitäten zu respektieren.

Eine Beendigung der internationalen Aufsicht sollte dann erfolgen, wenn die politischen Akteure des Landes nachweislich in der Lage sind, Konflikte selbstständig, rechtsstaatlich und im Rahmen des Dayton-Abkommens zu lösen. Aus unserer Sicht wäre ein solcher Schritt auch ein wichtiges Zeichen dafür, dass man den Menschen in Bosnien und Herzegowina politische Eigenverantwortung zutraut.

Reinhold Lopatka (ÖVP/EVP): Das OHR und die Bonn Powers bleiben aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument, um verfassungswidrigen und sezessionistischen Bestrebungen entgegenzutreten, solange die gesamtstaatlichen Institutionen Bosnien und Herzegowina nicht ausreichend gefestigt sind.

Ein Abbau internationaler Aufsicht sollte schrittweise erfolgen und an klare Kriterien geknüpft sein. Insbesondere funktionierende rechtsstaatliche Strukturen, nachhaltige Reformfortschritte und die zuverlässige Achtung der verfassungsmäßigen Ordnung durch alle politischen Akteure sind unerlässlich. Solange diese Voraussetzungen nicht durchgängig gegeben sind, wäre ein vorzeitiger Rückzug der internationalen Gemeinschaft mit Risiken verbunden. Wir verfolgen die aktuelle Debatte um die Nachfolge im Amt des Hohen Repräsentanten mit Aufmerksamkeit und hoffen auf eine rasche, von den internationalen Partnern gemeinsam getragene Lösung.

Andreas Schieder (SPÖ/S&D): Bosnien und Herzegowina muss den Weg von Dayton nach Brüssel schaffen. Dayton hat vor mehr als 30 Jahren den Krieg beendet und einem tief gespaltenen Land überhaupt wieder eine gemeinsame staatliche Ordnung gegeben. Aber Dayton darf nicht die Endstation sein. Das Ziel muss ein souveränes, demokratisches und handlungsfähiges Bosnien und Herzegowina sein, das auf eigenen Beinen steht und am Ende des Weges seinen Platz in der Europäischen Union einnimmt. Damit liegt auf der Hand, dass das OHR kein Dauerzustand bleiben kann. Doch solange insbesondere in der Republika Srpska gezielt daran gearbeitet wird, den Gesamtstaat zu schwächen und sezessionistische Bestrebungen voranzutreiben, wäre eine Beschneidung seiner Kompetenzen verfrüht.

Gerade weil das OHR in dieser Übergangsphase weiterhin gebraucht wird, muss es seine Verantwortung auch entschlossen wahrnehmen. Christian Schmidt war dabei in entscheidenden Momenten zu zurückhaltend. Wo die Einheit des Staates und seine Stabilität angegriffen werden, braucht es vom OHR eine konsequente Haltung. Vor dem Hintergrund des amerikanischen Drucks, die Rolle und Kompetenzen des OHR zurückzufahren, muss deshalb klar sein: Wer auch immer Christian Schmidt nachfolgt, muss bereit sein, die bestehenden Befugnisse in entscheidenden Momenten auch zu nutzen und standhaft für die Einheit, Stabilität und europäische Zukunft Bosnien und Herzegowinas einzutreten. Nur dann hat dieses Amt weiterhin seine Berechtigung.

Thomas Waitz (Grüne/Greens/EFA): Zuerst muss man sagen: Das Dayton-Friedensabkommen war ein Friedensabkommen, das damals funktioniert hat, um die Gewalttätigkeiten zu beenden und überhaupt eine Basis für Gespräche miteinander zu schaffen. Als faktische Verfassung des Landes ist das Dayton-Abkommen jedoch ungeeignet. Es ist auch ein Versäumnis der internationalen Gemeinschaft, das Land nicht auf eine vernünftige, moderne verfassungsrechtliche Basis gestellt zu haben.

Die ethnische Segregation hat sich verfestigt, die Teilung Bosnien und Herzegowinas hat sich in den vergangenen 30 Jahren nicht wesentlich verändert. Auch die Folgen der ethnischen Säuberungen sind in manchen Gebieten nicht oder nur teilweise rückgängig gemacht worden. Das Dayton-Friedensabkommen war erfolgreich darin, Frieden zu bringen, aber es hat versagt, dem Land eine dauerhaft funktionierende politische Ordnung zu geben.

Ganz konkret: Es braucht eine neue Verfassung für Bosnien und Herzegowina. Das wäre aus meiner Sicht eine der wichtigsten Aufgaben, die noch unter internationaler Begleitung bewältigt werden müssen.

Ich hoffe, dass wir irgendwann an den Punkt kommen, an dem man den Bürgerinnen und Bürgern sowie den politischen Institutionen des Landes die Gestaltungsmacht vollständig in die eigenen Hände geben kann. Darauf sollte man dringend hinarbeiten. Die weitreichenden Befugnisse des Hohen Repräsentanten können legitim sein, um notwendige Maßnahmen durchzusetzen und eine gewisse Entwicklung voranzubringen. Als Dauerlösung sind sie aber nicht akzeptabel.

Helmut Brandstätter (Neos/Renew): Das Dayton-Abkommen und die Einrichtung des Amtes des Hohen Repräsentanten waren niemals als dauerhafte Lösung gedacht. Sie wurden eingeführt, um das Land zu stabilisieren, die Spaltungen zu überwinden und anschließend die Führung des Landes an demokratisch gesinnte Kräfte in Bosnien und Herzegowina zu übergeben.

Was wir jetzt sehen, ist, dass das nicht eingetreten ist. Das EU-Parlament bekräftigt aber, dass das Land zu einem neuen Verfassungsmodell übergehen muss, – wie auch im jüngsten Länderbericht zu Bosnien und Herzegowina dargelegt. Ausländische Kräfte sollen dabei nurmehr eine geringe oder gar keine Rolle spielen. Das ist auch eine Voraussetzung für die EU-Mitgliedschaft. Im Moment erscheint dieser Wandel schwierig. Die Spaltungen, die bereits vor 30 Jahren bestanden, gibt es nach wie vor.

Die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der staatlichen Ebene und den beiden Entitäten ist immer wieder Gegenstand politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen, insbesondere im Verhältnis zwischen den staatlichen Institutionen und der Republika Srpska. Welche Grundsätze sollte die Europäische Union bei diesen Auseinandersetzungen vertreten? Sollte die bestehende Kompetenzverteilung aus Sicht Ihrer Partei verändert werden – und wenn ja, in welche Richtung?

Harald Vilimsky (FPÖ/PfE): Der Ausgangspunkt muss für uns das Dayton-Abkommen und die daraus hervorgegangene Verfassungsordnung sein. Die Republika Srpska ist keine nachträgliche politische Konstruktion, sondern eine der beiden verfassungsmäßigen Entitäten Bosnien und Herzegowinas.

Wir haben daher Verständnis dafür, dass die Republika Srpska ihre in Dayton festgelegten Zuständigkeiten verteidigt. Eine schleichende Verlagerung von Kompetenzen von den Entitäten auf die staatliche Ebene, ohne entsprechende verfassungsrechtliche Grundlage und ohne Zustimmung der betroffenen politischen Akteure, lehnen wir ab.

Die Europäische Union sollte hier nicht als zentralisierende Kraft auftreten, sondern darauf achten, dass die bestehende verfassungsrechtliche Ordnung eingehalten wird. Streitigkeiten über Zuständigkeiten müssen politisch und rechtlich gelöst werden und dürfen nicht durch internationalen politischen Druck entschieden werden.

Unser Grundsatz lautet: Dayton statt Zentralismus, Dialog statt Zwang und Selbstverwaltung statt Bevormundung.

Reinhold Lopatka (ÖVP/EVP): Die Europäische Union sollte an der Einheit, Souveränität und territorialen Integrität Bosnien und Herzegowinas als Ausgangspunkt für jede weitere Annäherung an die EU festhalten. Während wir den EU-Beitrittsprozess Bosniens unterstützen, sehen wir gleichzeitig Bedarf an gezielten verfassungsrechtlichen und wahlrechtlichen Reformen in Einklang mit den Kopenhagener Kriterien, um die Funktionsfähigkeit der gesamtstaatlichen Ebene zu verbessern.

Das bedeutet nicht zwangsläufig eine grundlegende Neuverteilung der Kompetenzen zwischen Staat und Entitäten, wohl aber eine Stärkung jener staatlichen Institutionen, die für Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Entwicklung und den EU-Beitrittsprozess notwendig sind.

Andreas Schieder (SPÖ/S&D): In unserem Europa haben nationalistische Spielchen keinen Platz. Es braucht einen starken Gesamtstaat, in dem sich alle Menschen als Teil eines gemeinsamen Bosnien und Herzegowina fühlen können. Ein gemeinsames Zugehörigkeitsgefühl ist entscheidend, wenn ein Land dauerhaft zusammenhalten soll. Doch die bestehende staatliche Struktur begünstigt immer wieder, dass einzelne Volksgruppen und politische Kräfte in den Entitäten ihre ethnischen Eigeninteressen über das Gemeinwohl stellen.

Die Grundidee der Europäischen Union ist es, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Genau das muss auch in Bosnien und Herzegowina möglich sein. Dafür braucht es Strukturen, die Zusammenarbeit erleichtern statt Blockaden zu belohnen und einen handlungsfähigen Gesamtstaat stärken.

Thomas Waitz (Grüne/Greens/EFA): Die Realität ist, dass das Land in Entitäten eingeteilt ist, die sich auf ethnische Zugehörigkeit oder zumindest auf eine angenommene ethnische Zugehörigkeit beziehen. Das hängt sehr stark mit der ersten Frage zusammen. Für mich ist das ein Konstruktionsfehler, der im Rahmen einer neuen Verfassung aufgelöst werden sollte.

Ein Bürgerstaat mit gleichen bürgerlichen Rechten und ohne diese institutionalisierte Trennung entlang ethnischer Grenzen ist aus meiner Sicht für ein Land, das der Europäischen Union beitreten möchte, notwendig. Solange Bosnien und Herzegowina in dieser Form verfasst ist, kann es aus meiner Sicht der Europäischen Union nicht beitreten.

Helmut Brandstätter (Neos/Renew): Wie die neue Verfassungsordnung aussehen soll, hängt ganz von der Bevölkerung des Landes ab, solange sie den demokratischen Grundsätzen folgt und mit den Werten der EU vereinbar ist.

Bosnien und Herzegowina ist weiterhin von politischen Spannungen entlang ethnischer Konfliktlinien geprägt. SDA, SNSD und HDZ BiH wird immer wieder vorgeworfen, ethnische Gegensätze zur politischen Mobilisierung zu nutzen. Welche Verantwortung tragen diese drei Parteien aus Sicht Ihrer Partei für die anhaltende ethnische Polarisierung des Landes – und wie sollte die Europäische Union mit ihnen umgehen?

Harald Vilimsky (FPÖ/PfE): Die ethnische Polarisierung in Bosnien und Herzegowina lässt sich nicht allein einer Partei oder einem politischen Lager zuschreiben. SDA, SNSD und HDZ BiH vertreten unterschiedliche Interessen der drei konstituierenden Völker, und genau diese unterschiedlichen Interessen müssen in einem Staat wie Bosnien und Herzegowina politisch ausgehandelt werden.

Wir sehen deshalb die Verantwortung aller politischen Parteien darin, Konflikte nicht weiter zu verschärfen und die verfassungsmäßigen Rechte der jeweils anderen Seite zu respektieren. Gleichzeitig darf die EU nicht den Fehler machen, einzelne Parteien pauschal als „gut“ oder „schlecht“ einzustufen. Auch mit Parteien, deren Positionen man nicht in allen Punkten teilt, muss man im demokratischen Prozess sprechen.

Insbesondere gegenüber der Republika Srpska wünschen wir uns von europäischen Institutionen einen respektvolleren und weniger konfrontativen Umgang. Politische Forderungen und berechtigte Kritik sind selbstverständlich möglich – aber sie sollten auf Dialog und gegenseitigem Respekt beruhen und nicht auf Drohungen oder einseitiger internationaler Einflussnahme.

Reinhold Lopatka (ÖVP/EVP): Politische Verantwortung für die anhaltende ethnische Polarisierung tragen mehrere Akteure des Landes, wobei uns insbesondere die sezessionistische Rhetorik und das Vorgehen der Führung der Republika Srpska rund um Milorad Dodik und die SNSD Sorge bereitet. Wir treten dafür ein, dass die EU hier mit gezielten, an individuellem Fehlverhalten orientierten Maßnahmen reagiert wie punktuellen Sanktionen gegen Verantwortliche, die die Verfassungsordnung untergraben.

Pauschale Reaktionen, die die Bevölkerungsgruppen insgesamt treffen würden, sind zu vermeiden. Zugleich rufen wir alle politischen Akteure und Institutionen des Landes auf, einen konstruktiven Beitrag zu fairen Wahlen und notwendigen Reformen zu leisten und Praktiken zu unterlassen, welche die legitime politische Vertretung der drei konstitutiven Volksgruppen und aller anderen Bürger gefährden könnten.

Andreas Schieder (SPÖ/S&D): Politik muss das Leben der Menschen besser machen und sich deshalb auf jene Fragen konzentrieren, die ihren Alltag tatsächlich prägen. Gute Bildung, wirtschaftliche Entwicklung, sichere Arbeitsplätze und soziale Sicherheit gehören ins Zentrum der politischen Debatte, nicht die ethnische Zugehörigkeit. Solange Herkunft und Volkszugehörigkeit über allen anderen Fragen stehen, wird Politik ihrer eigentlichen Aufgabe nicht gerecht. Ethnische Zugehörigkeit zur Mobilisierung zu nutzen, mag einzelnen Parteien kurzfristig helfen, den Menschen hilft es nicht.

Wer die Interessen der Menschen wirklich vertreten will, stellt ihre Bedürfnisse über ethnische Spaltungspolitik.

Thomas Waitz (Grüne/Greens/EFA): Ich sehe das so, dass alle drei Parteien von dieser ethnischen Separierung profitieren. Durch deren Aufrechterhaltung konsolidieren sie ihre Machtbasis und halten ihre Wählerinnen und Wähler damit bei der Stange.

Sie praktizieren aktiv die Abgrenzung gegenüber den anderen Volksgruppen im Land und geben vor, die Interessen der jeweils eigenen Volksgruppe zu vertreten. Ich bin der Meinung, dass alle drei Parteien ihre Wählerinnen und Wähler damit belügen. Denn nur eine aktive Zusammenarbeit und ein gemeinsames Engagement können zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung führen.

Das würde auch den Brain Drain verlangsamen oder vielleicht sogar umkehren. Bosnien und Herzegowina ist ein fantastisches Land mit fantastischen Menschen, das sich Stück für Stück selbst abschafft. Selbst die offiziellen Bevölkerungszahlen bilden die Realität nicht mehr ab; tatsächlich leben weit weniger Menschen im Land. Zurück bleiben vor allem Kinder, ältere Menschen und jene, die vom bestehenden System profitieren.

Das ist eine Art und Weise, dieses Land Stück für Stück zugrunde zu richten. Ich würde den Menschen in Bosnien und Herzegowina dringend empfehlen, Parteien zu wählen, die nicht volksgruppenbezogen sind, sondern Politik für das gesamte Land machen.

Helmut Brandstätter (Neos/Renew): Es ist offensichtlich, dass einige politische Akteure im Inland und ihre Verbündeten im Ausland aktiv versuchen, Bosnien und Herzegowina zu schwächen, die Geschichte umschreiben, Kriegsverbrecher verherrlichen und sogar eine sezessionistische und separatistische Agenda vorantreiben. Das ist inakzeptabel und äußerst gefährlich. Es kann alte Feindseligkeiten wieder entfachen und die gesamte Region in diesen Konflikt hineinziehen. Die EU vertritt hierzu einen klaren Standpunkt und hat diejenigen, die Unruhe stiften, mit Sanktionen belegt bzw. muss dies tun.

Ich hoffe auch auf einen vernünftigen Ansatz aus Washington, wenn es auch im Moment eher nicht danach aussieht.

Bosnien und Herzegowina steht aufgrund seiner politischen und geografischen Lage im Spannungsfeld unterschiedlicher regionaler und internationaler Interessen. Welche Rolle sollten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gegenüber dem politischen Einfluss externer Akteure in dem Land einnehmen? Und wie sollte die EU reagieren, wenn externe Einflussnahme den europäischen Integrationsprozess oder die politische Stabilität des Landes beeinträchtigt?

Harald Vilimsky (FPÖ/PfE): Bosnien und Herzegowina befindet sich geopolitisch in einer besonderen Lage. Gerade deshalb sollte die EU ein Interesse daran haben, Stabilität und Eigenständigkeit des Landes zu fördern, anstatt es zum Schauplatz geopolitischer Machtkonkurrenz zu machen.

Externe Einflussnahme – unabhängig davon, ob sie aus Russland, der Türkei, den USA, der EU oder anderen Staaten kommt – sollte dort kritisch gesehen werden, wo sie die demokratische Selbstbestimmung des Landes beeinträchtigt.

Wir stehen für eine realistische und interessengeleitete Außenpolitik. Bosnien und Herzegowina soll seine Beziehungen zu seinen Nachbarn und internationalen Partnern selbst gestalten können. Die EU sollte attraktive Angebote machen, anstatt politische Entscheidungen durch Druck oder Sanktionen erzwingen zu wollen.

Unser Ziel wäre ein Bosnien und Herzegowina, das stabil, souverän und europäisch orientiert ist, ohne dass seine innere Verfassungsordnung von außen permanent infrage gestellt wird.

Reinhold Lopatka (ÖVP/EVP): Wir beobachten mit Sorge, dass externe Akteure – namentlich Russland, aber auch andere Staaten – versuchen, in Bosnien und Herzegowina destabilisierend zu wirken und den europäischen Kurs des Landes zu untergraben. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten hier geschlossener und entschlossener auftreten und ihre Glaubwürdigkeit in der Region stärken.

Koordinierte Reaktionen auf Desinformation und ein einheitliches Vorgehen gegenüber destabilisierenden politischen Kräften vor Ort etwa durch die Weiterführung und Stärkung der EUFOR-Althea-Mission sind dafür Beispiele. Ein uneinheitliches Auftreten einzelner Mitgliedstaaten schwächt die Position der EU insgesamt und sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Andreas Schieder (SPÖ/S&D): Wie die Europäische Union selbst ist auch Bosnien und Herzegowina Ziel ausländischer Einflussnahme und Desinformation. Besonders Russland versucht, bestehende ethnische und politische Spannungen für die eigenen geopolitischen Interessen zu nutzen und unterstützt Kräfte, die den gemeinsamen Staat und seinen europäischen Kurs schwächen. Aber auch China, die Türkei oder die Golfstaaten versuchen, ihren Einfluss in Bosnien und Herzegowina auszubauen. Dabei stehen nicht immer die Interessen des Landes im Vordergrund, sondern oft eigene wirtschaftliche und geopolitische Ziele.

Die stärkste Antwort Europas ist eine glaubwürdige europäische Perspektive. Der EU-Beitrittsprozess muss Bosnien dabei unterstützen, seine Institutionen zu stärken und zu einem souveränen, handlungsfähigen Staat zu werden, der äußerem Druck standhalten und selbst über seine Zukunft entscheiden kann.

Thomas Waitz (Grüne/Greens/EFA): Bereits die Kriege der 1990er-Jahre habe ich zu einem gewissen Grad als Stellvertreterkriege wahrgenommen. Russland stand stark hinter Serbien und der serbischen Seite, Kroatien vertrat kroatische Interessen, und auch die USA spielten eine wesentliche Rolle. Heute sehen wir zudem, dass sich Teile der bosniakischen Seite stärker an der Türkei und auch an Saudi-Arabien orientieren.

Das ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass vor allem die Bosniaken einen sehr hohen Preis für die Konflikte gezahlt haben und besonders stark angegriffen wurden. Gleichzeitig spielen aus meiner Sicht mittlerweile auch bosniakische Parteien bei dieser ethnischen Segregation mit.

Man muss zudem daran erinnern, dass Franjo Tuđman und Slobodan Milošević Pläne verfolgten, Bosnien und Herzegowina aufzuteilen. Kräfte, die heute in der angeblichen Vertretung der kroatischen beziehungsweise serbischen Volksgruppe agieren, verfolgen aus meiner Sicht teilweise nach wie vor eine ähnliche Politik. Man sieht etwa, dass sich Dragan Čović und Milorad Dodik in vielen Fragen einig sind, wenn es darum geht, Bosnien und Herzegowina daran zu hindern, funktionaler zu werden. Das ist meine Einschätzung, und ich kann sie auch mit unterschiedlichen Daten und Fakten belegen.
Dass die Bosniaken versuchen, international stärkere Verbündete zu finden, halte ich grundsätzlich für nachvollziehbar. Der türkische Einfluss ist seit einigen Jahren deutlich vorhanden. Problematisch sehe ich insbesondere einen wahhabitischen beziehungsweise saudisch-arabischen Einfluss, wenn dieser zu einem Verlust jener europäischen Ausprägung des Islams führt, die aus meiner Sicht als positives Modell für ganz Europa wichtig wäre.

Eine religiöse Radikalisierung – egal ob orthodox, katholisch oder muslimisch – ist genau das Gift, das in der Vergangenheit Konflikte verschärft, zu Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen beigetragen und ganze Familien auseinandergerissen hat. Wenn man aus der Vergangenheit nicht lernt, läuft man Gefahr, dieselben Fehler zu wiederholen.

Grundsätzlich ist Bosnien und Herzegowina ein unabhängiger Staat und sollte es auch sein. Das darf man nicht infrage stellen. Das Land hat das Recht, seine Entscheidungen selbst zu treffen. Wenn eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger eine bestimmte Entscheidung unterstützt, ist es nicht Aufgabe der Europäischen Union, ihnen diese grundsätzlich vorzuschreiben.

Anders stellt sich die Frage im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses und bei europäischen Finanzierungen. Wir haben bereits bei der Entscheidung über den Kandidatenstatus sehr intensiv darüber diskutiert. Es gab Argumente, Bosnien und Herzegowina sei aufgrund der bestehenden Probleme noch nicht bereit dafür. Auf der anderen Seite gibt es einen relevanten Teil der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft, der aktiv an einer Annäherung an europäische Werte und Rechtsstaatlichkeit arbeitet. Die entscheidende Frage war: Bestrafen wir diejenigen, die es falsch machen, oder unterstützen und motivieren wir diejenigen, die es richtig machen? Man hat sich für Letzteres entschieden, und deshalb hat Bosnien und Herzegowina den Kandidatenstatus erhalten.
Bei europäischen Finanzierungen ist mein Zugang aber eindeutig: Europäisches Steuergeld muss genau kontrolliert werden. Dafür müssen bestimmte rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden. Wenn das nicht geschieht, darf europäisches Geld nicht einfach weiterfließen. Das ist bitter, weil ich den Bürgerinnen und Bürgern jede Unterstützung gönne.

Wenn sich eine politische Elite jedoch so verhält, wie das zu einem guten Teil in Bosnien und Herzegowina der Fall ist, und Entscheidungen trifft oder Verträge schließt, die dem europäischen Werte- und Rechtsstaatlichkeitskanon widersprechen, müssen Zahlungen eingestellt werden. Rechtsstaatlichkeit bedeutet dabei insbesondere auch eine unabhängige Justiz, unabhängige Medien und funktionierende demokratische Institutionen.

Das sind Grundvoraussetzungen, um europäische Unterstützung zu erhalten. Wir müssen ehrlich hinschauen. Es bringt nichts, ein oder beide Augen zuzudrücken, weil man die Bürgerinnen und Bürger nicht im Stich lassen möchte. Irgendwann muss klar sein: Eine politische Elite, die das Land in den Abgrund führt, kann nicht gleichzeitig mit uneingeschränkter Unterstützung der Europäischen Union rechnen.

Helmut Brandstätter (Neos/Renew): Es ist klar, dass Russland, China, Serbien und andere autokratische Akteure aktiv versuchen, das Land zu beeinflussen oder zu spalten. Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung getroffen: Es ist EU-Beitrittskandidat.

Befürworten Sie eine künftige EU-Mitgliedschaft Bosnien und Herzegowinas? Welche Voraussetzungen müssen dafür aus Sicht Ihrer Partei von Bosnien und Herzegowina erfüllt werden – und welche Voraussetzungen muss die Europäische Union selbst schaffen, damit ein Beitritt möglich wird?

Harlad Vilimsky (FPÖ/PfE): Es muss uns bewusst sein, dass der Weg des Landes in Richtung Europäische Union noch ein weiter ist und zahlreiche politische, rechtsstaatliche, wirtschaftliche und institutionelle Herausforderungen zu bewältigen sind.

Die Europäische Union sollte Bosnien und Herzegowina auf diesem Weg konstruktiv unterstützen und eine glaubwürdige Perspektive bieten. Gleichzeitig halten wir wenig davon, übereilte Entscheidungen zu treffen oder den Beitrittsprozess aus politischen Gründen künstlich zu beschleunigen. Entscheidend müssen die tatsächlichen Fortschritte und die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen sein.

Dabei darf die europäische Integration nicht zu einer schleichenden Zentralisierung des Landes oder zu einer Aushöhlung der verfassungsmäßigen Rechte der Republika Srpska und der anderen Institutionen führen. Europäische Integration und der Respekt vor der Dayton-Verfassungsordnung müssen miteinander vereinbar sein.

Unser Ansatz lautet daher: Bosnien und Herzegowina auf seinem europäischen Weg unterstützen, aber mit Augenmaß, ohne Zeitdruck und ohne vorschnelle Entscheidungen.

Reinhold Lopatka (ÖVP/EVP): Wir unterstützen grundsätzlich die europäische Perspektive Bosnien und Herzegowinas und begrüßen die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen. Gleichzeitig sehen wir ähnlich wie bei anderen Kandidatenländern des Westbalkans erheblichen Reformbedarf, der in Bosnien teils schon bei grundlegenden Fragen der staatlichen Integrität ansetzt. Ein Beitritt setzt aus unserer Sicht insbesondere verfassungsrechtliche und wahlrechtliche Reformen, eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit sowie wirksame Maßnahmen gegen Korruption und organisierte Kriminalität voraus. Der Fortschritt Bosniens auf diesem Weg bleibt hinter anderen Kandidatenländern zurück. Ein konkreter Zeitpunkt für einen Beitritt lässt sich derzeit nicht seriös benennen, während der Prozess strikt leistungsorientiert bleiben muss.

Zugleich gibt es Möglichkeiten für die EU, Voraussetzungen für eine schrittweise Integration schaffen: Wir treten dafür ein, Beitrittskandidaten schon vor der Vollmitgliedschaft schrittweise an bestimmte EU-Bereiche heranzuführen wie den Binnenmarkt und EU-Förderprogramme. Damit belohnen wir konkrete Reformfortschritte frühzeitig, stärken die Glaubwürdigkeit der EU in der Region und verhindern das Entstehen eines geopolitischen Vakuums.

Andreas Schieder (SPÖ/S&D): Bosnien und Herzegowina gehört wie der gesamte Westbalkan zur europäischen Familie und damit in die Europäische Union. Der Kandidatenstatus hat dafür den Grundstein gelegt, doch bis zur tatsächlichen Mitgliedschaft ist es noch ein weiter Weg. Entscheidend wird sein, politische Blockaden zu überwinden und den gemeinsamen Staat handlungsfähiger zu machen. Gleichzeitig braucht es ein Ende der nationalistischen Rhetorik. Das Gemeinsame muss stärker wiegen als das Trennende, damit ethnische Konflikte den europäischen Weg nicht weiter ausbremsen.

Aber auch die Europäische Union hat ihre Hausaufgaben. Eine größere Union braucht Strukturen, die sie entscheidungsfähig halten. Wo das Einstimmigkeitsprinzip einzelnen Mitgliedstaaten erlaubt, wichtige Entscheidungen zu blockieren, sollten Mehrheitsentscheidungen stärker zum Einsatz kommen. Erweiterung und Reform der EU gehören deshalb zusammen. Bosnien und Herzegowina hat auf dem Weg zur Mitgliedschaft noch einige Schritte vor sich, aber auch die Europäische Union muss sich endlich bereit machen, neue Mitglieder aufzunehmen.

Thomas Waitz (Grüne/Greens/EFA): Das ist eine sehr komplexe und weitreichende Frage, und die vollständige Liste wäre sehr lang. Grundsätzlich beginnt es aber mit der Verfassungsfrage: Jeder Bürger und jede Bürgerin des Landes muss dieselben Rechte haben. Es braucht eine Verfassung, die auf den Rechten der Bürgerinnen und Bürger basiert.

Dazu kommen funktionierende staatliche Mechanismen, eine unabhängige Justiz und unabhängige Medien, eine entsprechende Gewaltenteilung sowie natürlich ein ehrlicher und aufrichtiger Einsatz gegen Korruption und Machtmissbrauch. Das sind die wesentlichen Kriterien.

Bei vielen anderen Fragen kann die Europäische Union das Land unterstützen: durch finanzielle Unterstützung, Integration, die Öffnung von Märkten und die schrittweise Einbindung in gemeinsame europäische Systeme. Gleichzeitig muss auch die Wirtschaft des Landes bereit sein, an einem so großen gemeinsamen Markt teilzunehmen. Die notwendigen Reformen müssen umgesetzt werden, denn ein EU-Beitritt soll dem Land nutzen und zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung führen.

Im besten Fall führt diese Entwicklung dazu, dass auch Menschen, die Bosnien und Herzegowina verlassen haben, wieder zurückkehren und sagen: Dort gibt es jetzt eine neue Perspektive für mich und meine Kinder. Ich kehre nach Hause zurück und bringe das Wissen, mein Studium oder meine Berufserfahrung mit, die ich im Ausland gesammelt habe. Solche Entwicklungen sehen wir zum Beispiel auch in Montenegro oder Albanien.

Gleichzeitig ist es wichtig, dass wir seitens der Europäischen Union ehrlich in die Beitrittsverhandlungen gehen und uns nichts vormachen. Wir wollen, dass die gesamte Region, also der gesamte Westbalkan, Teil unserer gemeinsamen Union wird oder zumindest unsere gemeinsamen Werte und Kernnormen teilt. Die Staaten der Region sollen ihren legitimen Platz am Tisch einnehmen und für sich selbst sprechen können, anstatt dass andere Mächte über sie bestimmen. Das ist enorm wichtig und mittlerweile auch sicherheitspolitisch erkannt worden.

Aber auch die Europäische Union selbst muss sich weiterentwickeln. Ein großes Problem ist die Einstimmigkeit im Beitrittsprozess. Der Beitrittsprozess eines Landes erfordert zwischen 100 und 150 einstimmige Entscheidungen im Rat. Das ist für die praktische Durchführung von Beitrittsverhandlungen problematisch.

Natürlich braucht es Einstimmigkeit für die grundsätzliche Entscheidung, Beitrittsverhandlungen mit einem Land zu beginnen, und ebenso für die endgültige Aufnahme eines Landes. Aber bei den zahlreichen Zwischenschritten sollte man die Zahl der notwendigen einstimmigen Entscheidungen deutlich reduzieren. Beispielsweise könnte man beim Abschluss eines Clusters wieder eine einstimmige Entscheidung vorsehen. Damit würde die Zahl der Vetomöglichkeiten erheblich sinken.

Hier muss sich dramatisch etwas ändern. Sonst geraten wir immer wieder in die Situation, dass die Europäische Union gemeinsam mit einem Beitrittskandidaten Fortschritte erzielt und Zusagen macht, anschließend aber ein einzelner Mitgliedstaat aus innenpolitischen Gründen den Prozess blockiert. In den Beitrittsländern entsteht dann der Eindruck, die Europäische Union halte ihre Versprechen nicht ein.

Wir müssen dafür sorgen, dass wir Zusagen seitens der Europäischen Union tatsächlich einhalten können. Dafür braucht es auch eine Reform des Beitrittsprozesses. Wir müssen die Möglichkeiten reduzieren, mit denen einzelne Mitgliedstaaten ihr Veto aus innenpolitischen Gründen missbrauchen können.

Helmut Brandstätter (Neos/Renew): Bosnien und Herzegowina ist ein EU-Beitrittskandidat und wird vom Europäischen Parlament unterstützt. Dennoch ist es noch ein langer Weg. Für die EU-Mitgliedschaft bedarf es einer einheitlichen Haltung der Gesellschaft und der politischen Eliten des Landes.

Darüber hinaus muss Bosnien und Herzegowina die Spaltung überwinden und ein neues Verfassungsmodell entwickeln, dessen Grundlage ausschließlich die Bevölkerung von Bosnien und Herzegowina bildet.

Anmerkung: Harald Vilimsky, Reinhold Lopatka, Andreas Schieder und Helmut Brandstätter nahmen schriftlich zu den fünf Fragen Stellung. Thomas Waitz beantwortete denselben Fragenkatalog in einem telefonischen Interview.

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