Diplomatischer Konflikt

Montenegro bestellt russischen Botschafter ein

Außenministerium weist Kritik an EU-Visapolitik zurück und mahnt Einhaltung diplomatischer Regeln ein.

© Westbalkan Briefing / KI-generierter Illustration

Das montenegrinische Außenministerium hat den Botschafter der Russischen Föderation zu einem Gespräch einbestellt. Anlass waren sowohl ein Autorenbeitrag der russischen Botschaft anlässlich des 20. Jahrestages der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen beiden Staaten als auch deren öffentliche Reaktion auf die Entscheidung der montenegrinischen Regierung, ihre Visapolitik vollständig an jene der Europäischen Union anzugleichen.

Nach Angaben des Ministeriums wurde dem Botschafter mitgeteilt, dass sowohl der veröffentlichte Beitrag als auch die Stellungnahme Bewertungen und Formulierungen enthielten, die über den Rahmen einer üblichen diplomatischen Kommunikation hinausgingen und nicht den Grundsätzen des gegenseitigen Respekts entsprächen, die die Beziehungen zwischen einer diplomatischen Vertretung und dem Gaststaat prägen sollten.

Kritik an Zweifeln an staatlicher Souveränität

Besonders scharf wies das Außenministerium Äußerungen zurück, die nach seiner Darstellung die Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit der montenegrinischen Institutionen infrage stellten. Ebenso seien Behauptungen inakzeptabel, welche die Legitimität von Entscheidungen anzweifelten, die auf Grundlage der Verfassung, der Gesetze und demokratischer Verfahren getroffen worden seien.

Darüber hinaus betonte das Ministerium, dass öffentliche Bewertungen der innenpolitischen Lage, die Parteinahme zugunsten einzelner politischer Akteure oder Interpretationen des politischen Willens der Bürger nicht mit der Rolle und Verantwortung diplomatischer Vertreter im Empfangsstaat vereinbar seien.

EU-Visapolitik als souveräne Entscheidung

Im Zusammenhang mit der Kritik der russischen Botschaft an der Visapolitik verwies das Außenministerium darauf, dass die vollständige Angleichung an die Visapolitik der Europäischen Union ein abschließendes Kriterium für den Abschluss des EU-Verhandlungskapitels 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit) sowie eine zentrale Verpflichtung aus der Reformagenda Montenegros darstelle.

Die Entscheidung sei eine souveräne Maßnahme der montenegrinischen Regierung, die den nationalen Interessen, dem strategischen Ziel eines EU-Beitritts und den Verpflichtungen aus dem europäischen Integrationsprozess entspreche. Sie richte sich ausdrücklich nicht gegen Bürgerinnen und Bürger der Russischen Föderation.

Verweis auf Ukraine-Krieg und Völkerrecht

Mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bekräftigte das Außenministerium, dass sich die Außenpolitik Montenegros auf die konsequente Achtung des Völkerrechts, der Charta der Vereinten Nationen sowie der Grundsätze territorialer Integrität und staatlicher Souveränität stütze. Zudem halte sich das Land an jene internationalen Verpflichtungen, die es freiwillig übernommen habe.

Hinweis auf Wiener Konvention

Während des Gesprächs erinnerte das Außenministerium den russischen Botschafter auch an Artikel 41 der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen (WÜD). Dieser verpflichtet Diplomaten dazu, die Gesetze und Vorschriften des Empfangsstaates zu achten und sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen.

Abschließend erklärte das Ministerium, es erwarte, dass sich künftige öffentliche Stellungnahmen und das Handeln der russischen Botschaft am Respekt vor der Souveränität Montenegros, seinen staatlichen Institutionen sowie den verfassungsmäßig und demokratisch getroffenen Entscheidungen orientierten. Zugleich kündigte die Regierung an, ihre Außenpolitik weiterhin eigenständig, verantwortungsvoll, berechenbar und im Einklang mit ihren strategischen Zielen sowie dem Völkerrecht fortzuführen.

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