EU-Menschenrechtsbericht 2025

ANALYSE | EU-Bericht im Vergleich: Wo der Westbalkan bei Menschenrechten und Demokratie steht

© Westbalkan Briefing/KI-generierte Illustration

Die Europäische Union zeichnet in ihrem am 11. August veröffentlichten „2025 Annual Report on Human Rights and Democracy in the World“ ein stark differenziertes Bild der Menschenrechtslage im Westbalkan. Während Montenegro bei mehreren internationalen Indikatoren vergleichsweise gut abschneidet und Albanien weitere gesetzliche Reformen vorweisen kann, sieht die EU in Bosnien und Herzegowina tiefgreifende strukturelle Probleme und im Kosovo erhebliche Folgen der politischen Blockade. Besonders kritisch fällt die Bilanz für Serbien aus: Brüssel dokumentiert eine deutliche Verschlechterung des Umfelds für Journalisten und zunehmenden Druck auf Teile der Zivilgesellschaft.

Der Bericht ist die jährliche Bestandsaufnahme der Europäischen Union zur Lage von Menschenrechten und Demokratie weltweit. Für 2025 beschreibt die EU ein internationales Umfeld, das von zahlreichen Konflikten, wachsendem Autoritarismus und einer zunehmenden Abkehr von einer regelbasierten internationalen Ordnung geprägt war.

EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas stellt dieser Entwicklung die zahlreichen kleineren Fortschritte bei Menschenrechten und Demokratie gegenüber. Dazu zählt die EU unter anderem weitere Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe, eine neue Generation politisch engagierter junger Menschen sowie mehrere Wahlen, die 2025 zu friedlichen Machtwechseln führten.

Westbalkan im Vergleich

Pressefreiheit, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft

Der EU-Menschenrechtsbericht verweist für die sechs Staaten des Westbalkans auf internationale Indizes von Reporters Without Borders, dem World Justice Project und CIVICUS.

Albanien

80 World Press Freedom Index
Rang
87 WJP Rule of Law Index
Rang
68 CIVICUS
von 100
Narrowed

Bosnien und Herzegowina

86 World Press Freedom Index
Rang
70 WJP Rule of Law Index
Rang
57 CIVICUS
von 100
Obstructed

Kosovo

99 World Press Freedom Index
Rang
59 WJP Rule of Law Index
Rang
67 CIVICUS
von 100
Narrowed

Montenegro

37 World Press Freedom Index
Rang
55 WJP Rule of Law Index
Rang
77 CIVICUS
von 100
Narrowed

Nordmazedonien

42 World Press Freedom Index
Rang
64 WJP Rule of Law Index
Rang
69 CIVICUS
von 100
Narrowed

Serbien

96 World Press Freedom Index
Rang
96 WJP Rule of Law Index
Rang
38 CIVICUS
von 100
Repressed
Serbien: CIVICUS bewertet den zivilgesellschaftlichen Raum mit 38 von 100 Punkten als „repressed“, also unterdrückt.
World Press Freedom Index: niedrigerer Rang = bessere Platzierung WJP Rule of Law Index: niedrigerer Rang = bessere Platzierung CIVICUS: höherer Wert = stärkerer zivilgesellschaftlicher Raum
Quelle: EU Annual Report on Human Rights and Democracy in the World 2025. Die angeführten internationalen Indikatoren stammen von Reporters Without Borders, dem World Justice Project (WJP) und CIVICUS.

Die Befunde sind für die sechs Westbalkanstaaten von zusätzlicher Bedeutung. Grundrechte, Medienfreiheit, demokratische Institutionen und Rechtsstaatlichkeit gehören zu den zentralen Voraussetzungen ihrer Annäherung an die Europäische Union.

Albanien: Reformfortschritte treffen auf alte Probleme bei Medien und Wahlen

Für Albanien fällt die Bilanz der EU gemischt aus. Die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz fundamentaler Rechte werden grundsätzlich positiv bewertet. Zu den Fortschritten des Jahres 2025 zählen ein neues Datenschutzgesetz in vollständiger Übereinstimmung mit dem EU-Recht, ein neues Gleichstellungsgesetz sowie Durchführungsbestimmungen für die Rechte nationaler Minderheiten.

Probleme bestehen dagegen weiterhin bei Medienfreiheit, Eigentumsrechten und Minderheitenschutz. Besonders die Medienlandschaft leidet nach Einschätzung der EU unter der Verflechtung wirtschaftlicher und politischer Interessen, mangelnder Transparenz der Finanzierung, hoher Eigentümerkonzentration, Einschüchterungen und prekären Arbeitsbedingungen von Journalisten.

Bei der Parlamentswahl vom 11. Mai 2025 gewann die regierende Sozialistische Partei von Premierminister Edi Rama eine vierte Amtszeit in Folge. Die Wahl sei wettbewerbsorientiert und professionell organisiert gewesen, stellte die OSZE/ODIHR fest. Gleichzeitig bestanden Defizite bei der Chancengleichheit und beim Missbrauch öffentlicher Ressourcen. Die bisherige Wahlrechtsreform habe mehrere langjährige Empfehlungen von OSZE/ODIHR und Venedig-Kommission nicht umgesetzt.

Zivilgesellschaftliche Organisationen können grundsätzlich arbeiten, kämpfen jedoch mit bürokratischen Registrierungsvorgaben, begrenzter öffentlicher Finanzierung sowie zunehmenden negativen Narrativen und Online-Diffamierungskampagnen.

Albanien liegt im Pressefreiheitsindex von Reporter ohne Grenzen auf Platz 80, im WJP-Rule of Law Index auf Rang 87 und erreicht bei CIVICUS 68 von 100 Punkten.

Bosnien und Herzegowina: EU sieht Angriffe auf die Verfassungsordnung

In Bosnien und Herzegowina hält die EU fest, dass der rechtliche und institutionelle Rahmen für Menschenrechte weiterhin unvollständig ist. Eine landesweite Strategie für Menschenrechte, Nichtdiskriminierung und Minderheitenschutz fehlt. Entsprechend unterschiedlich ist das Schutzniveau innerhalb des Landes. 

Brüssel fordert erneut Verfassungs- und Wahlrechtsreformen, um die politische Diskriminierung von Bürgern zu beseitigen und die Verfassung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Sejdić-Finci in Einklang zu bringen.

Besonders scharf fällt die Beurteilung der politischen Funktionsfähigkeit aus. Die EU spricht von einem fortgesetzten Missbrauch der Vetorechte der Entitäten, schwacher parlamentarischer Kontrolle und einer zunehmenden Intensität „systematischer Angriffe auf die rechtliche und verfassungsmäßige Ordnung“ durch die Republika Srpska. 

Als Beispiel nennt der Bericht das im Februar 2025 in der Entität Republika Srpska verabschiedete Gesetz, mit dem zivilgesellschaftliche Organisationen als „ausländische Agenten“ erfasst werden sollten. Das Verfassungsgericht hob das Gesetz im Mai wieder auf.

Auch die Medien stehen unter Druck. Politischer Einfluss auf öffentlich-rechtliche Sender hält an, ihre Finanzierung ist nicht nachhaltig gesichert. Journalisten sind weiterhin politischem Druck, verbalen Angriffen, Einschüchterungen und Drohungen ausgesetzt. Bosnien und Herzegowina liegt im Pressefreiheitsindex auf Rang 86, im Korruptionswahrnehmungsindex auf Platz 109. 

Kosovo: Politische Blockade schwächt demokratische Institutionen

Für den Kosovo sieht die EU grundsätzlich einen vorhandenen rechtlichen und institutionellen Rahmen zum Schutz der Menschenrechte, bemängelt aber dessen Umsetzung. Insbesondere die Rechte der nicht albanischen Bevölkerungsgruppen und deren Sprachrechte müssten besser gewährleistet werden. Mehrere wichtige institutionelle Positionen blieben 2025 unbesetzt.

Die Medienlandschaft wird als pluralistisch beschrieben, leidet aber unter mangelnder Transparenz bei Eigentumsverhältnissen und finanzieller Unsicherheit. Besonders problematisch ist die Lage im Norden des Kosovo. Dort beschreibt die EU das Umfeld als restriktiv und sieht Anzeichen von Selbstzensur bei der Bevölkerung, Medien und Zivilgesellschaft.

Hinzu kommen Defizite beim Umgang mit Desinformation und ausländischer Einflussnahme. Die zuständigen Institutionen – insbesondere die Zentrale Wahlkommission – hätten nach Auffassung der EU Möglichkeiten versäumt, aktiv gegen Desinformation vorzugehen.

Politisch dominierte 2025 die institutionelle Blockade nach der Parlamentswahl vom 9. Februar. Die Abstimmung selbst verlief laut EU-Wahlbeobachtern am Wahltag geordnet, der Wahlkampf war wettbewerbsorientiert. Festgestellt wurden jedoch aggressive Rhetorik, der Missbrauch öffentlicher Ressourcen und gesellschaftspolitischer Druck in mehrheitlich serbisch bewohnten Gebieten.

Nach der Wahl gelang es dem Parlament über längere Zeit nicht, sich zu konstituieren. Dadurch konnte auch keine neue Regierung gebildet werden. Die EU warnt ausdrücklich davor, dass die politische Blockade die Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen untergräbt und das Vertrauen der Bevölkerung in demokratische Prozesse beschädigen kann.

Im Pressefreiheitsindex von Reporter ohne Grenzen liegt der Kosovo auf Rang 99, im WJP-Rule of Law Index dagegen auf Platz 59. CIVICUS bewertet den zivilgesellschaftlichen Raum mit 67 von 100 Punkten als eingeschränkt.

Montenegro: Vergleichsweise stabil, aber politisch verwundbar

Montenegro erhält eine deutlich bessere Bewertung. Der gesetzliche und institutionelle Rahmen für Menschenrechte ist weitgehend vorhanden. Probleme bestehen vor allem bei der praktischen Durchsetzung und beim Zugang zum Recht für besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen.

Roma und Ägypter, Menschen mit Behinderungen sowie LGBTIQ+-Personen sind weiterhin Diskriminierung, Hassrede und Hasskriminalität ausgesetzt. Positiv erwähnt die EU das im Dezember 2025 verabschiedete neue Antidiskriminierungsgesetz.

Die demokratischen Institutionen bezeichnet der Bericht grundsätzlich als stabil. Die starke politische Polarisierung macht sie allerdings anfällig für Krisen und Blockaden. Als Beispiel nennt Brüssel den Konflikt um das Verfassungsgericht, nachdem das Parlament Ende 2024 eigenmächtig das Ausscheiden einer Verfassungsrichterin festgestellt hatte. Die daraus entstandene Krise führte 2025 zeitweise zur Blockade parlamentarischer Arbeit durch die Opposition. Die Vorgehensweise entsprach nach Auffassung der Venedig-Kommission nicht dem in der Verfassung vorgesehenen Verfahren.

Fortschritte gab es dagegen beim Wahlrecht. Änderungen vom Juli 2025 griffen einen Teil langjähriger Empfehlungen der OSZE/ODIHR auf, darunter die Kontrolle der Parteien- und Wahlkampffinanzierung, die Integrität der Wahlverwaltung, höhere Geschlechterquoten auf Wahllisten und einen einheitlichen Wahltag für Kommunalwahlen.

Montenegro erreicht im Pressefreiheitsindex von Reporter ohne Grenzen Rang 37 – den besten Wert der sechs Westbalkanstaaten – und liegt im WJP-Rule of Law Index auf Platz 55. CIVICUS vergibt 77 von 100 Punkten.

Nordmazedonien: Institutionen stabil, Umsetzung bleibt Schwachstelle

In Nordmazedonien sieht die EU die rechtlichen und institutionellen Grundlagen für Menschenrechte ebenfalls als vorhanden an. Das zentrale Problem ist die nicht systematische Umsetzung bestehender Gesetze. Wichtige unabhängige Institutionen leiden zudem unter mangelnder finanzieller und institutioneller Eigenständigkeit.

Kritisch beurteilt werden unter anderem geschlechtsspezifische Hassrede und Drohungen gegen Menschenrechtsverteidigerinnen, die Situation von Menschen mit Behinderungen und die weiterhin sehr schlechten Haftbedingungen. Eine nationale Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen stand weiterhin aus.

Bei der Medienfreiheit erkennt die EU Fortschritte, sieht jedoch weiterhin Verbesserungsbedarf. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kämpft trotz höherer Finanzierung mit Problemen seiner institutionellen Autonomie. Auch die Verteilung staatlicher Werbung wirft Fragen hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs öffentlicher Gelder auf.

Die demokratischen Institutionen funktionierten 2025 grundsätzlich stabil. Die Kommunalwahlen waren nach Einschätzung der OSZE/ODIHR wettbewerbsorientiert. Politische Polarisierung im Parlament verzögerte allerdings wichtige Reformen und Personalentscheidungen. Gleichzeitig bewertet die EU das Umfeld für zivilgesellschaftliche Organisationen grundsätzlich als offen.

Nordmazedonien liegt im Pressefreiheitsindex von Reporter ohne Grenzen auf Platz 42, im WJP-Rule of Law Index auf Rang 64 und erreicht bei CIVICUS 69 von 100 Punkten.

Serbien: Schärfste Kritik der EU

Unter den sechs Westbalkanstaaten fällt die Bewertung Serbiens besonders kritisch aus. Zwar sind die gesetzlichen und institutionellen Grundlagen zum Schutz fundamentaler Rechte grundsätzlich vorhanden, ihre Umsetzung müsse jedoch „mit Priorität“ verbessert werden.

Im Mittelpunkt stehen die Proteste des Jahres 2025. Die Versammlungsfreiheit sei grundsätzlich gewährleistet und Demonstrationen hätten stattfinden können. Die Sicherheit der Teilnehmer sei jedoch nicht immer garantiert gewesen. Die EU verweist auf gewaltsame Vorfälle gegen Demonstrierende und Journalisten sowie auf gemeldete Fälle unverhältnismäßiger Polizeigewalt. Nur ein Teil der mutmaßlichen Täter sei strafrechtlich verfolgt worden; mehrere Personen seien von Präsident Aleksandar Vučić (SNS) begnadigt worden.

Ausdrücklich erwähnt der Bericht auch die Vorwürfe über den möglichen Einsatz einer Schallwaffe bei einer Demonstration in Belgrad. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte dazu eine einstweilige Maßnahme erlassen. Nach Einschätzung der EU gab es anschließend keine glaubwürdige Aufarbeitung durch die serbischen Behörden, die einen solchen Einsatz bestreiten.

Besonders deutlich wird der Bericht bei der Medienfreiheit. Das Umfeld für Journalisten, Medienschaffende und Medienunternehmen habe sich 2025 „ernsthaft verschlechtert“. Wiederkehrende Äußerungen hochrangiger Regierungsvertreter über Journalisten hätten eine abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit. Angriffe und Druck hätten zugenommen, darunter körperliche Attacken. In einzelnen Fällen sei die Polizei anwesend gewesen, ohne einzuschreiten. Journalisten seien zudem bei der Berichterstattung über Proteste behindert, kurzzeitig festgehalten oder selbst mit Polizeigewalt konfrontiert worden.

Auch die institutionelle Medienaufsicht bleibt ein Problem. Die Medienbehörde REM habe ihr Mandat nicht vollständig wahrgenommen; zugleich bestünden weiterhin erhebliche Zweifel an ihrer tatsächlichen Unabhängigkeit. Politischer und wirtschaftlicher Einfluss auf Medien und redaktionelle Entscheidungen bleibe für die EU ein „ernster Anlass zur Sorge“.

Ähnlich kritisch ist der Befund zur Zivilgesellschaft. Organisationen, die sich für Rechtsstaatlichkeit einsetzen, seien seit Beginn der Proteste verstärkt verbalen Angriffen und Diffamierungskampagnen durch die Regierung und regierungsnahe Medien ausgesetzt. Die EU erwähnt Beschwerden über den Einsatz von Spyware gegen Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, zunehmende strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung sowie die Ausweisung ausländischer NGO-Vertreter.

Polizeidurchsuchungen bei vier zivilgesellschaftlichen Organisationen im Februar 2025 hätten bislang zu keinem Gerichtsverfahren geführt und seien weithin als Druckmittel gegen die Zivilgesellschaft wahrgenommen worden.

Die internationalen Indikatoren unterstreichen den kritischen Befund. Serbien liegt im Pressefreiheitsindex von Reporter ohne Grenzen auf Platz 96, im WJP-Rule of Law Index ebenfalls auf Rang 96 und im Korruptionswahrnehmungsindex auf Platz 116. CIVICUS bewertet den zivilgesellschaftlichen Raum mit 38 von 100 Punkten als „repressed“, also unterdrückt.

Große Unterschiede innerhalb des Westbalkans

Der EU-Bericht zeichnet damit kein einheitliches Bild der Region. In Albanien stehen gesetzlichen Reformfortschritten weiterhin Defizite bei Medien und Wahlen gegenüber. Bosnien und Herzegowina fällt durch strukturelle und verfassungsrechtliche Probleme sowie die Auseinandersetzungen um die Republika Srpska auf. Im Kosovo belastete die politische Blockade die Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen.

Montenegro weist im regionalen Vergleich bei mehreren Indikatoren die besten Werte auf, bleibt jedoch von starker politischer Polarisierung geprägt. Nordmazedonien verfügt nach Einschätzung der EU über grundsätzlich stabile demokratische Institutionen, weist aber Defizite bei der Umsetzung bestehender Regeln auf.

Die deutlichsten Warnsignale dokumentiert der Bericht für Serbien. Dort verbindet sich die Kritik an der Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen mit einer Verschlechterung der Medienfreiheit, wachsendem Druck auf die Zivilgesellschaft und Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Umgang staatlicher Stellen mit den Protesten des Jahres 2025.

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